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Nachfolgend sehen Sie die unterschiedlichen Dienstgrade und Dienstgradgruppen der Freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen:

  1. Erste - Dienstgradgruppe “Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann”
  2. Zweite - Dienstgradgruppe “Brandmeisterin / Brandmeister”
  3. Dritte - Dienstgradgruppe “Brandinspektorin / Brandinspektor”
  4. Vierte - Dienstgradgruppe “Brandschutzleiterin / Brandschutzleiter / Sonderdienstgrad"

Neu: Feuerwehrfrau-Anwärterin (FFA) / Feuerwehrmann-Anwärter (FMA)

min. Dienstjahre: Einstiegsdienstgrad

min. Lehrgänge: keine

  • alsbaldiger Beginn Modulare Grundausbildung (MGA) zur Einsatzfähigkeit
  • alsbaldiger Beginn Ausbildung Erste Hilfe 

Bemerkungen:

  • Eintrittsalter min. 16 Jahre, in der Regel ab 18 (~55) Jahre
  • Ausbildungs- und Übungsdienst; Kein Alarm- und Einsatzdienst
  • Einstellung und Ernennung durch Ortsbrandmeister/In (OrtsBM). 

Neu: Feuerwehrfrau (FF) / Feuerwehrmann (FM)

min. Dienstjahre: 1

min. Lehrgänge:

  • Abgeschlossene MGA - QS 1 oder
  • Truppmannausbildung Teil 1 oder
  • Grundausbildungslehrgang

Bemerkungen:

  • Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
  • War die/der Anwärter-/In mindestens 2 Jahre Mitglied einer JF kann dieser DG direkt nach dem Grundausbildungslehrgang - MGA - QS 1 - verliehen werden.
  • Abschluss der MGA zur Einsatzfähigkeit
  • Mitwirkung im Trupp

Neu: Oberfeuerwehrfrau (OFF) / Oberfeuerwehrmann (OFM)

min. Dienstjahre: 2 (3)

  • Abschluß QS 1 und QS 2 innerhalb von drei Jahren

min. Lehrgänge:

  • Abgeschlossene MGA - QS 1 und QS 2 - ab 01.01.2024 oder
  • Truppmannausbildung Teil 1 und 2 bis zum 31.12.2023 oder
  • Grundausbildungslehrgang bis zum 31.12.2004 

Bemerkungen:

  • Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
  • Abschluss der MGA zum Truppmitglied

Neu: Hauptfeuerwehrfrau (HFF) / Hauptfeuerwehrmann (HFM)

min. Dienstjahre: 5  oder 10

  • Mindestens dreijährige Dienstzeit nach Abschluss der (TrFüh) QS 3 Ausbildung oder
  • Mindestens zehnjährige Dienstzeit nach Abschluss TM Teil 2 / 2 technische Lehrgänge

min. Lehrgänge: 

  • Truppführer/In - Abgeschlossene MGA - QS 3 oder
  • TM Teil 2 und 2 technische Lehrgänge

Bemerkungen:

  • Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
  • Abschluss der modularen Grundlagenausbildung zur TrFüh
  • Mitwirkung im Trupp bzw. Truppführung
  • Funktion Bsp.: Truppführer, Gerätebeauftragte, Atemschutzbeauftragte, Schriftwart, Stv. Gerätewart, Stv. Sicherheitsbeauftragter, Stv. Kinderfeuerwehrwart, Stv. Jugendfeuerwehrwart, Stv. Pressesprecher Ortsebene.

Neu: Erste Hauptfeuerwehrfrau (EHFF) / Erster Hauptfeuerwehrmann (EHFM)

min. Dienstjahre: 10 / 20

  • Nach Abschluß der QS 3 und einer min. zehnjährigen Dienstzeit
  • Nach Abschluß TM Teil 2 und 2 technischer Lehrgänge sowie einer min. zwanzigjährigen Dienstzeit 

min. Lehrgänge: 

  • Abschluß der MGA zur Truppführer/In - MGA - QS 3 oder
  • Abschluß TM Teil 2 und 2 technische Lehrgänge

Bemerkungen:

  • Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
  • Funktion Bsp.: Truppführer, Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Sicherheitsbeauftragter, Stv. Kinderfeuerwehrwart, Stv. Jugendfeuerwehrwart

Neu: Brandmeister/In (BM)

min. Dienstjahre: 5

min. Lehrgänge: Gruppenführer I und II

Bemerkungen:

  • Stv. Gruppenführung einer taktischen Einheit
  • Selbständiger Trupp, Staffel oder Gruppe
  • Alter Dienstgrad: Löschmeister/in (LM)
     

Neu: Oberbrandmeister/In (OBM)

min. Dienstjahre: 6 (6) 

min. Lehrgänge: 

  • Gruppenführer I und II
  • Sechsjährige Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorg. Ausbildung

Bemerkungen:

  • Gruppenführung einer taktischen Einheit, eines selbstständigen Löschtrupps, Staffel oder Gruppe
  • Jugendfeuerwehrwart, Stv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Stv. Gemeindekinderfeuerwehrwart
  • Gemeindeebene: Ausbilder, Pressesprecher, Sicherheitsbeauftragter
  • Alter Dienstgrad: Oberlöschmeister/In (OLM) 

 

Neu: Hauptbrandmeister/In (HBM)

min. Dienstjahre: 7 (12) 

min. Lehrgänge: 

  • Gruppenführer I und II
  • Zwölfjährige Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorg. Ausbildung

Bemerkungen: 

  • Funktion Gruppenführer/In
  • Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindekinderfeuerwehrwart, Stv. Gemeindeausbildungsleiter,
  • Kreispressesprecher, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisausbilder.
  • Alter Dienstgrad: Hauptlöschmeister/In (HLM)

Neu: Erste/r Hauptbrandmeister/In (EHBM)

min. Dienstjahre: 8 (18)

min. Lehrgänge: 

  • Gruppenführer I und II
  • Achtzehnjährige Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorg. Ausbildung

Bemerkungen:

  • Funktion Gruppenführer/In
  • Stellv. OrtsBM einer Grundausstattungsfeuerwehr
  • Stellv. Zugführer/In (Orts-, Gemeindeebene)
  • Gemeindeausbildungsleiter/In
  • Alter Dienstgrad: Erster Hauptlöschmeister/In (EHLM)

 

Neu: Brandinspektor/In (BrI)

min. Dienstjahre: 9

min. Lehrgänge: Gruppenführer/In I und II (Leiter einer Feuerwehr, Zugführer I und II)

Bemerkungen:

  • OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung
  • Stellv. OrtsBM Stützpunktfeuerwehr
  • Zugführer/In Orts- und Gemeindeebene
  • Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart/In
  • Stellv. Kreiskinderfeuerwehrwart/In
  • Stellv. Kreisausbildungsleiter/In
  • Stellv. Zugführer/In Kreisebene
  • Alter Dienstgrad: Brandmeister/In (BM)

Neu: Oberbrandinspektor/In (OBrI)

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Zugführer I und II, (Leiter einer Feuerwehr)

Bemerkungen:

  • OrtsBM Stützpunktfeuerwehr
  • Stellv. OrtsBM Schwerpunktfeuerwehr
  • Zugführer/In einer KFB
  • Kreisjugendfeuerwehrwart/In
  • Kreiskinderfeuerwehrwart/In
  • Kreisausbildungsleiter/In
  • Alter Dienstgrad: Oberbrandmeister/In (OBM)

Neu: Hauptbrandinspektor/In (HBrI)

min. Dienstjahre: 11

min. Lehrgänge: Zugführer I und II, Leiter einer Feuerwehr, (Verbandsführer)

Bemerkungen:

  • OrtsBM Schwerpunktfeuerwehr
  • Stellv. Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft
  • Alter Dienstgrad: Hauptbrandmeister/In (HBM)

Neu: Erste(r) Hauptbrandinspektor/In (EHBrI)

min. Dienstjahre: 12

min. Lehrgänge: Zugführer I und II / Leiter einer Feuerwehr (Verbandsführer)

Bemerkungen:

  • Stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister/In
  • Kreisbereitschaftsführer/In

Neu: Gemeindebrandinspektor/In (GemBrI)

min. Dienstjahre: 12

min. Lehrgänge: Zugführer I und II / Leiter einer Feuerwehr, Verbandsführer

Bemerkungen:

  • Gemeindebrandmeister/In
  • Stadtbrandmeister/In
  • Dieser Dienstgrad wird nur an eingesetzte GemBM/StBM in Funktion verliehen!

Neu: Abschnittsbrandinspektor/In (ABrI)

min. Dienstjahre: 13

min. Lehrgänge: Verbandsführer, Leiter Feuerwehr

Bemerkungen:

  • Stellv. Abschnittsleiter/In
  • Stellv. Stadtbrandmeister/In in Städten mit BF
  • Alter Dienstgrad nach früherem Recht: Erste(r) Hauptbrandmeister/In (EHBM)

 

Neu: Erste(r) Abschnittsbrandinspektor/In (EABrI)

min. Dienstjahre: 14

min. Lehrgänge: Verbandsführer, Leiter Feuerwehr

Bemerkungen:

  • Abschnittsleiter/In
  • Stellv. Stadtbrandmeister/In in kreisfreien Städten ohne BF
  • Stadtbrandmeister/In in Städten mit BF
  • Alter Dienstgrad nach früherem Recht: Abschnittsbrandmeister/In (ABM)

 

Neu: Kreisbrandinspektor/In (KBrI)

min. Dienstjahre: 15

min. Lehrgänge: Verbandsführer, Leiter Feuerwehr, Einführung in die Stabsarbeit

Bemerkungen:

  • An die Funktion stellv. Kreisbrandmeister/In oder
  • Stadtbrandmeister/In in kreisfreien Städten ohne BF gebunden
  • Alter Dienstgrad nach früherem Recht: Abschnittsbrandmeister/In (ABM)

 

Neu: Erste(r) Kreisbrandinspektor/In (EKBrI)

min. Dienstjahre: 16

min. Lehrgänge: Verbandsführer, Leiter Feuerwehr, Einführung in die Stabsarbeit

Bemerkungen:

  • An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden
  • Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises
  • Alter Dienstgrad nach früherem Recht: Kreisbrandmeister (KBM) 

Neu: Regierungsbrandinspektor/In (RegBrI)

min. Dienstjahre: 17

min. Lehrgänge: Verbandsführer, Leiter einer Feuerwehr, Einführung in die Stabsarbeit

Bemerkungen:

  • An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden
  • Alter Dienstgrad nach früherem Recht: Regierungsbrandmeister (RBM)

Neu: Landesbrandinspektor (LBI)

Sonderdienstgrad: Langjähriger Einsatz und herausragende Verdienste um das Nds. Brandschutzwesen

Verleihung: Die für Inneres zuständige Ministerin oder der für Inneres zuständige Minister kann Sonderdienstgrade, bzw. die Dienstgrade Landesbrandinspektorin oder Landesbrandinspektor an ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr, verleihen.

Bemerkungen: 

  • Das Mitglied der Feuerwehr hat sich langjährig und besonders für den Brandschutz in Niedersachsen engagiert. Ferner hat es sich für die Fortentwicklung des Brandschutzes und der Hilfeleistung der Feuerwehren in Niedersachsen eingebracht und in herausragender Weise dazu persönlich beigetragen.
  • Der Sonderdienstgrad “Landesbrandinspektor/In” wird mit der Abkürzung ,LBI’inʻ oder ,LBIʻ geführt.
  • Erstmalig wurde der “LBI”, anl. der Kreisbrandmeisterdienstbesprechung auf Landesebene am 17. November 2025, durch Frau Ministerin Daniela Behrens, Herrn KBM Olaf Kapke, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, verliehen.